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Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsgründungen

 

Das Fachwissen um die richtige Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen wird  insbesondere aus der Erfahrung der übernommenen Insolvenzverwaltungen gestärkt. Nicht selten sind unausgegorene und oft zu einer Pattstellung führende Mehrheitsverhältnisse Mitursache unternehmerischer Fehlentwicklungen, die schlimmstenfalls in die Insolvenz führen. Unüberwindbare Konfliktsituationen zwischen den Gesellschaftern stehen nicht selten einer unzureichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung gegenüber. Gleichfalls werden oft vorschnell Unternehmensformen gegründet.

Gerade die sehr häufig vorkommende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist durch die gesetzliche verankerte Notariatsaktpflicht nicht nur für den Gründungsakt behebig in der operativen Gebarung und macht auch steuerrechtlich nicht in jedem Fall Sinn. Darüber hinaus wird die beschränkte Haftung des Geschäftsführers durch die in der Praxis von den finanzierenden Instituten geforderte persönliche Haftungsübernahme aufgehoben.