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Erbrecht - Verlassenschaftsverfahren

 

Das Erbrecht bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre rechtlichen, vermögensbezogenen Verhältnisse nach Ihrem Ableben zu regeln, sondern auch in einer gewissen „vorgreifenden Vererbung“ ihr Vermögen zu Lebzeiten an Ihre Lieben streitvermeidend zu übertragen (z.B. durch mit einem Pflichtteilsverzicht gekoppelte Übergabs- oder Schenkungsverträge).

Immer wieder kommt es vor, dass ausländische Staatsbürger, die über Liegenschaften in Österreich verfügen, nicht bedenken, dass im Falle des Ablebens des Eigentümers die verlassenschaftsrechtliche Abhandlung unabhängig von der erbrechtlichen Erledigung im Heimatstaat vor dem österreichischen Gericht zu erfolgen hat. Dazu gehören profunde Kenntnisse der verfahrensrechtlichen Vorschriften sowie die Auseinandersetzung mit Doppelbesteuerungsabkommen.